Allgemeine Mietbedingungen
- §1 Geltungsbereich, Änderung
(1) Christian Hupp, Versbacher Str. 116a, 97078 Würzburg, ist der Inhaber von „Orange Fotobox“. Unter www.orange-fotobox.com können Kunden eine Versandfotobox deutschlandweit mieten. Die folgenden Mietbedingungen sollen das Vertragsverhältnis zwischen Orange Fotobox und dem jeweiligen Kunden abschließend regeln und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen allgemeinen Mietbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Orange Fotobox hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.
(2) Diese allgemeinen Mietbedingungen können durch Orange Fotobox jederzeit und ohne Angabe von Gründen geändert werden. Sobald dies der Fall sein sollte, informiert Orange Fotobox den Kunden darüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung der allgemeinen Mietbedingungen und übermittelt ihm diese. Widerspricht der Kunde den geänderten Mietbedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten Mietbedingungen als angenommen. Bei einem fristgerechten Widerspruch ist Orange Fotobox dazu berechtigt, den betroffenen Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Mietbedingungen in Kraft treten sollen oder zu den bisherigen Mietbedingungen fortzusetzen.
(3) Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit sie in diesen Mietbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen wurden.
(4) Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt. Es ist deutsches Recht anwendbar, soweit der Kunde Unternehmer ist.
(5) Alle Preisangaben verstehen sich als Brutto-Europreise.
- §2 Vertragsschluss, Vertragsgegenstand, Mietsache
(1) Ein Vertragsschluss kommt durch die Auftragsbestätigung durch Orange Fotobox zustande. Die Buchungsanfrage des Kunden an Orange Fotobox stellt lediglich ein Angebot des Kunden dar.
(2) Der Vertragsgegenstand ist die Überlassung einer Mietsache auf Zeit gegen Entgelt. Der konkrete Vertragsgegenstand ergibt sich dabei aus den Angaben der Auftragsbestätigung von Orange Fotobox.
(3) Mietsache im Sinne dieser Mietbedingungen kann jede bewegliche Sache sein, den Orange Fotobox dem Kunden in Erfüllung eines Mietvertrages zur Nutzung innerhalb des Vertragsgebiets überlässt.
(4) Bei einer Anmietung eines Mietgegenstandes durch mehrere Personen, haften diese als Gesamtschuldner.
(5) Jede Mietsache bleibt im Eigentum von Orange Fotobox.
- §3 Mietdauer
(1) Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, entspricht die Mietdauer der Mietsache einem Veranstaltungstag. Bei mehreren Veranstaltungstagen errechnet sich die Anzahl der Veranstaltungstage aus der Summe der Tage zwischen dem ersten und dem letzten Nutzungstag einer Veranstaltung. Bei Anlieferungen am Vortag einer Veranstaltung wird kein zusätzlicher Veranstaltungstag berechnet.
(2) Das Mietverhältnis beginnt mit der Übergabe der Mietsache an dem vertraglich vereinbarten Tag und endet mit der Rückgabe der Mietsache an dem vertraglich vereinbarten Tag durch den Kunden an das von Orange Fotobox beauftragte Transportunternehmen oder der Ablieferung der Mietsache an eine Paket-Annahmestation des beauftragten Transportunternehmens. Haben die Parteien das Ende des Mietverhältnisses nicht vertraglich vereinbart, ist der Tag der Rückgabe der nächste auf den Veranstaltungstag folgende Werktag. Ist dieser Tag ein Samstag, ist Tag der Rückgabe der nächste, auf den Samstag folgende, Werktag.
(3) Gibt der Kunde die Mietsache nach Ende der vertraglich vereinbarten Mietdauer nicht an Orange Fotobox und/oder das von Orange Fotobox beauftragte Transportunternehmen und/oder die Paket-Annahmestation des beauftragten Transportunternehmens zurück, ist der Kunde verpflichtet für jeden weiteren angefangenen Tag der Nichtrückgabe eine Entschädigung entsprechend der Höhe eines Tagesmietzinses an Orange Fotobox zu zahlen.
- §4 Anlieferung, Versandfotobox
(1) Die Mietsache wird durch ein von Orange Fotobox beauftragtes Transportunternehmen versandt. Die Kosten trägt Orange Fotobox, soweit sich aus der vertraglichen Vereinbarung nichts anderes ergibt. Erfolgt die Lieferung auf eine Insel bzw. werden durch örtliche Begebenheiten der Lieferadresse Aufpreise seitens des Transportdienstleisters fällig, so trägt diese der Kunde. Die Gefahr des Untergangs und Verlustes der Mietsache geht dabei mit deren Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über, soweit Orange Fotobox kein Verschulden zur Last gelegt werden kann.
(4)
(5) Unbeschadet der vorstehenden Regelungen ist Orange Fotobox nach Beendigung der Mietzeit berechtigt, die Mietsache jederzeit selbst beim Kunden oder sonstigen Dritten, der sich im Besitz der Mietsache befindet, abzuholen. Die Kosten der Abholung hat dabei der Kunde zu tragen.
- §5 Mietzins
(1) Die Höhe des Mietzinses richtet sich nach dem vertraglich vereinbarten . Die inhaltlichen Angaben des Ausstattungspakets werden der Auftragsbestätigung beigefügt.
(2) Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung fällig und per Banküberweisung zu zahlen.
(3) Eine verspätete Anlieferung bzw. Lieferung der Mietsache entbindet den Kunden nicht von der Zahlung des Mietzinses in vereinbarter Höhe, soweit Orange Fotobox diesbezüglich kein Verschulden zur Last gelegt werden kann und keine bestimmte Lieferzeit fest vereinbart wurde.
- §6 Stornierung, Kündigung
(1) Der Kunde kann einen Auftrag bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn stornieren, wenn besondere Umstände dies rechtfertigen und vom Kunden geltend gemacht werden. Im Falle einer Stornierung gilt Folgendes:
a) bei einer Stornierung bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden dem Kunden 80 % des vereinbarten Mietzinses, und
b) bei einer Stornierung zwischen 28 und 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden dem Kunden 50 % des vereinbarten Mietzinses zurückerstattet. Der einbehaltene Betrag stellt dabei einen pauschalen Schadensersatzbetrag für Orange Fotobox dar. Der Kunde ist allerdings zum Nachweis berechtigt, dass Orange Fotobox durch die Stornierung keinen oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(2) Ansonsten ist eine frühzeitige Beendigung eines auf eine bestimmte Zeit vereinbarten Mietverhältnisses nicht möglich.
(3) Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt, vgl. § 543 BGB. Als wichtiger Grund für Orange Fotobox kommen insbesondere folgende Gründe in Betracht:
a) unbefugte Veränderungen an der Mietsache durch den Kunden;
b) 14-tägiger Verzug mit der Zahlung des fälligen Mietzinses; und/oder
c) Verstoß gegen wesentliche Pflichten des Mietverhältnisses.
- §7 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat die Mietsache bestimmungsgemäß und verkehrsüblich zu benutzen und die Betriebsanleitung und Benutzungshinweise vor Inbetriebnahme zu lesen.
(2) Soweit nichts anderes vereinbart wurde oder Umstände des Vertrags dies rechtfertigen, darf die Mietsache nicht im Freien, in unbedachten oder sonstigen ungeeigneten Räumlichkeiten benutzt werden. Die Mietsache und ihr Zubehör sind insbesondere vor jeglicher Art von Feuchtigkeit und Witterung zu schützen.
(3) Die Mietsache und ihr Zubehör dürfen nicht beklebt oder in sonstiger Art und Weise modifiziert werden.
(4) Der Kunde hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass alle erforderlichen Einwilligungen nach DSGVO und KUG seiner Gäste für eine Ablichtung eingeholt werden.
(5) Der Kunde darf die Mietsache ausschließlich mit den von Orange Fotobox zur Verfügung gestellten Materialien wie Anbaugeräten, Zubehör und Hardware einsetzen.
(6) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, muss die Mietsache für Orange Fotobox samt Zubehör spätestens am ersten Werktag nach der Veranstaltung abholbereit sein. Wird die Mietsache von dem Kunden selbst zurückgebracht, muss die spätestens am ersten Werktag nach der Veranstaltung zu Orange Fotobox zurückgegeben werden.
(7) Der Kunde hat die Mietsache in einem sauberen Zustand zurückzugeben, ansonsten ist Orange Fotobox dazu berechtigt, die Mietsache auf Kosten des Kunden zu reinigen und/oder reinigen zu lassen. Der Kunde ist dabei zum Nachweis berechtigt, dass Orange Fotobox keine oder geringere Reinigungskosten entstanden sind.
(8) Der Kunde versichert, dass er oder die von ihm eingesetzten Personen über die ordnungsgemäße Bedienung der Mietsache notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
(9) Instandsetzung- und Instandhaltungsarbeiten sowie etwaige Reparaturen und technische Änderungen erfolgen ausschließlich durch Orange Fotobox. Eine Selbstvornahme des Kunden ist nicht gestattet.
(10) Bei Pfändung oder sonstigen Vollstreckungsversuchen Dritter in die Mietsache, hat der Kunde auf das Eigentum von Orange Fotobox hinzuweisen und Orange Fotobox unverzüglich zu unterrichten.
(11) Der Kunde hat die Mietsache bis zur Rückgabe sicher aufzubewahren und, wenn möglich vor schädlicher Witterung und unbefugter Einwirkung Dritter, insbesondere durch Diebstahl, Beschädigung und unbefugte Inbetriebnahme zu schützen und sichern.
(12) Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache zu Beginn der Mietdauer nach § 3 an der von ihm angegebenen Lieferanschrift selbst oder durch einen zur Entgegennahme beauftragten Dritten entgegenzunehmen und am Ende der Mietdauer nach § 3 selbst oder durch einen beauftragten Dritten an das von Orange Fotobox beauftragte Transportunternehmen zurückzugeben.
(13) Soweit dies zwischen den Parteien vereinbart worden ist, kann der Kunde für die Rückgabe der Mietsache auch eine Paket-Annahmestation des von Orange Fotobox beauftragten Transportunternehmens wählen. Die Rücksendeoption kann der Kunde nur dann wählen, wenn dies zwischen den Parteien bis spätestens 12 Kalendertage vor dem Ende der Mietdauer vereinbart worden ist.
- §8 Haftung des Kunden
(1) Der Kunde haftet für die Mietsache bei Verlust und/oder Beschädigung jeglicher Art, es sei denn, er kann nachweisen, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Einen Diebstahl, sonstigen Verlust oder eine Beschädigung der Mietsache ist Orange Fotobox unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat alle zur Schadensminderung und Beweissicherung notwendigen Maßnahmen zu treffen. Der Kunde hat Orange Fotobox bei der weiteren Bearbeitung und Aufklärung des Sachverhaltes jederzeit und bestmöglich zu unterstützen. Bei Diebstahl oder durch Dritte verursachte Schäden hat der Kunde unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
(2) Der Kunde haftet bei einem Selbsttransport (Transport der Mietsache von der Lieferadresse an den Veranstaltungsort, falls dieser abweicht von der Lieferadresse bzw. Transport der Mietsache von der Abholadresse bei Orange Fotobox zum Veranstaltungsort) für Verluste und Beschädigungen der Mietsache, soweit ihm ein Verschulden vorgeworfen werden kann. Das Gleiche gilt für den Auf- und Abbau durch den Kunden. Beim Versand der Mietsache geht die Gefahr des Untergangs bzw. Verschlechterung der Mietsache mit der Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über.
(3) Werden in einem Mietverhältnis Haftungsbeschränkungen vereinbart, so haftet der Kunde nur bis zur Höhe dieser Grenze. Die Haftungsbeschränkung gilt allerdings nicht für:
a) Schäden, die durch Missachtung der beigelegten Aufbau- und Bedienungsanleitung entstanden sind;
b) Diebstahl oder Verlust der Mietsache;
c) Unautorisierte Öffnung oder Manipulation der Mietsache;
d) Unsachgemäße oder unzweckmäßige Verwendung, insbesondere Flüssigkeit bzw. Feuchtigkeitsschäden;
(4) Kann der versandte Mietgegenstand durch das beauftragte Transportunternehmen von Orange Fotobox unter der angegebenen Lieferanschrift des Kunden oder einem vom Kunden bestimmten Dritten nicht übergeben werden (die Zustellung konnte nicht stattfinden) und deshalb seitens des Transportunternehmens der Mietgegenstand wieder an den Absender Orange Fotobox zurückgesendet, ist der Kunde nichtsdestotrotz verpflichtet den vereinbarten Mietpreis an Orange Fotobox zu zahlen. Die Kosten einer weiteren Zustellung trägt der Kunde. Sollte der Kunde wirksam von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen und / oder den Umstand, der zur erfolglosen Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten haben, gilt dies nicht.
(5) Das mitgelieferte Verpackungsmaterial darf seitens des Kunden, aufgrund der angepassten Eigenschaften des Verpackungsmateriales (individualisierte Passgenauigkeit, sowie schockabweisende Sicherheitsfunktion für den Transport) auf den Mietgegenstand, nicht entsorgt werden. Der Kunde ist verpflichtet den Mietgegenstand bei Rückversand gegen mögliche Transportschaden entsprechend abzusichern / zu verpacken. Ist sich der Kunde bezgl. der korrekten Verpackung des Mietgegenstandes unsicher, ist er verpflichtet sich unverzüglich bei Orange Fotobox zu erkundigen und entsprechend der Antwort zu handeln. Im Besonderen hat der Kunde darauf zu achten, den Karton für die Rücksendung entsprechend sicher mit einem geeigneten (Paket)klebenand zu verschießen.
Wird das Verpackungsmaterial entgegen dieser Vereinbarung vom Kunden entsorgt, so kann Orange Fotobox die Neubeschaffung des entsorgten Verpackungsmaterials dem Kunden in Rechnung stellen.
- §9 Haftung Orange Fotobox
(1) Orange Fotobox überlässt dem Kunden die Mietsache in einem verkehrstauglichen und gebrauchsfähigen Zustand.
(2) Während der Mietzeit auftretende Mängel hat der Kunde Orange Fotobox unverzüglich anzuzeigen.
(3) Die verschuldensunabhängige Haftung von Orange Fotobox für anfängliche Mängel i.S.d. § 536a Abs. 1 1. Alt. BGB wird ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit. Ansonsten besteht ein Schadensersatzanspruch des Kunden für anfängliche Mängel nur dann, wenn Orange Fotobox deren Vorhandensein oder Nichtbeseitigung zu vertreten hat.
(4) Für Verluste und Beschädigung der Mietsache während des Transports durch Orange Fotobox haftet Orange Fotobox.
(5) Orange Fotobox schuldet dem Kunden keine über die übliche Überlassung der Betriebsanleitung hinausgehende Beratung über die Verwendung und Bedienung der Mietsache.
(6) Orange Fotobox haftet nicht dafür, dass der Kunde die vertragsgemäß zur Verfügung gestellte Mietsache nach seinen Vorstellungen und zu dem von ihm geplanten Zweck verwenden kann.
(7) Orange Fotobox haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, sowie für Verletzung von Leben,
Körper oder Gesundheit. Für sonstige Schäden haftet Orange Fotobox nur, sofern eine Kardinalpflicht des Mietverhältnisses verletzt wird.
(8) Im Übrigen wird die Haftung ausgeschlossen.
(9) Die Bestimmungen über einen Haftungsausschluss oder einer Haftungsbeschränkung gelten auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Orange Fotobox.
- §10 Höhere Gewalt
Orange Fotobox ist in Fällen von höherer Gewalt von der Leistungspflicht befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, sowie behördliche Maßnahmen.
- §11 Datenschutz
Orange Fotobox ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Der Kunde stellt sicher, dass er bezüglich der Orange Fotobox zur Verfügung vermittelten Daten die erforderlichen Datenschutzbestimmungen eingehalten hat.
- §12 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen des jeweiligen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform.
(2) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten betreffend des Vertragsverhältnisses das Gericht am Sitz von Orange Fotobox.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder während der Vertragsdauer unwirksam werden, so werden die übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine andere, zulässige Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand 06/2021